Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir freuen uns sehr, Euch bei der DSTG Bremen, der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, willkommen zu heißen! Ihr habt den ersten wichtigen Schritt in Eurer Karriere in der Finanzverwaltung gemacht, und wir möchten Euch auf diesem Weg bestmöglich unterstützen. Diese Seite ist speziell für Euch – unsere neuen Kolleginnen und Kollegen in der Ausbildung zum Finanzwirt oder im dualen Studium zum Diplom-Finanzwirt (FH) – gestaltet worden. Hier findet Ihr alle wichtigen Informationen rund um die DSTG Bremen und wie wir Euch in den kommenden Jahren begleiten können.

Über die DSTG Bremen

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) ist die Berufsgewerkschaft für alle Beschäftigten und Beamten der Finanzverwaltung. Unser Ziel ist es, Eure beruflichen Interessen zu vertreten und Euch in Eurem Arbeitsalltag zu unterstützen. Ob Ihr Fragen zu Euren generellen Rechten, zum Arbeitsrecht oder zu Weiterbildungsangeboten habt – wir sind für Euch da! Die DSTG setzt sich auf allen Ebenen für bessere Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne ein.

Beamtenrechtliche Ernennung auf Widerruf vs. klassischer Ausbildungsvertrag: Was Du wissen solltest

Du wunderst dich vielleicht, warum du bisher noch keinen Ausbildungsvertrag erhalten hast. Das liegt daran, dass deine Ausbildung in der Finanzverwaltung nicht auf einem klassischen Ausbildungsvertrag basiert, sondern auf einer beamtenrechtlichen Ernennung auf Widerruf.

Als Anwärterin oder Anwärter in der Finanzverwaltung wirst du nicht durch einen herkömmlichen Ausbildungsvertrag beschäftigt, sondern durch eine Ernennung zum Beamten oder zur Beamtin auf Widerruf. Das bedeutet, dass du während deiner Ausbildungszeit den Status einer Beamtin oder eines Beamten hast, jedoch mit der besonderen Bedingung, dass diese Ernennung widerrufen werden kann, sollte deine Ausbildung nicht erfolgreich abgeschlossen werden oder andere gewichtige Gründe vorliegen. Im Gegensatz zum klassischen Ausbildungsvertrag bist du somit bereits Teil des öffentlichen Dienstes und unterliegst den beamtenrechtlichen Regelungen.

Ein klassischer Ausbildungsvertrag wird in der Regel zwischen einem Auszubildenden und einem privaten Arbeitgeber geschlossen. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien während der Ausbildung, einschließlich der Ausbildungsinhalte, Vergütung und Kündigungsfristen. Anders als bei der Ernennung auf Widerruf ist der Auszubildende hier nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt und genießt daher nicht die besonderen Rechte und Pflichten eines Beamten.

Der Status als Beamter auf Widerruf bringt einige Besonderheiten mit sich: Du unterliegst den beamtenrechtlichen Vorschriften, erhältst Anwärterbezüge statt einer Ausbildungsvergütung und genießt in vielen Fällen Vorteile wie eine erhöhte Arbeitsplatzsicherheit und eine gesonderte Versorgung. Gleichzeitig werden von dir aber auch besondere Pflichten, wie die Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn, erwartet.

Beihilfe und Krankenversicherung: Was Du Jetzt entscheiden musst

Bisher warst du sicherlich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert oder über deine Eltern familienversichert. Mit deinem Start in der Finanzverwaltung als Beamtin oder Beamter auf Widerruf stehen dir nun neue Optionen zur Verfügung, und du musst einige wichtige Entscheidungen treffen.

Als Beamtin oder Beamter hast du Anspruch auf Beihilfe, die einen Teil deiner Krankheitskosten abdeckt. In der Regel übernimmt die Beihilfe 50% der anfallenden Kosten. Für die verbleibenden 50% benötigst du eine Restkostenversicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV). Diese Kombination aus Beihilfe und PKV ist eine gängige Absicherungsform für Beamtinnen und Beamte. Die PKV bietet oft leistungsstärkere und individuell anpassbare Tarife im Vergleich zur GKV, allerdings sind die Beiträge abhängig von deinem Gesundheitszustand und deinem Eintrittsalter.

In der GKV hingegen zahlst du einen einkommensabhängigen Beitrag, der einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Die GKV übernimmt 100% der medizinisch notwendigen Kosten. Der große Vorteil der GKV ist, dass sie unabhängig vom Gesundheitszustand und Alter einen festen Beitragssatz hat, der sich nach deinem Einkommen richtet. Außerdem entfällt die Notwendigkeit, sich um die Restkostenabdeckung zu kümmern, wie es bei der Kombination aus Beihilfe und PKV der Fall ist. Grundsätzlich müssen Beamtinnen und Beamte hierbei jedoch sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil der Beitragskosten für die GKV tragen.

Das Land Bremen bietet jedoch die Möglichkeit, sich für die sogenannte pauschale Beihilfe zu entscheiden. Hierbei beteiligt sich der Dienstherr an den Kosten deiner Krankenversicherung. Die pauschale Beihilfe deckt bspw. die Hälfte der Beiträge für eine gesetzliche Krankenversicherung ab, sodass du bspw. bei einer Mitgliedschaft in der GKV klassischen Arbeitnehmern gleichgestellt wirst, da dein Dienstherr i.d.R. 50% der Beiträge zur GKV zahlt. Dies kann eine attraktive Option sein, insbesondere wenn du die Stabilität der GKV bevorzugst, aber dennoch von einer finanziellen Unterstützung durch den Dienstherrn profitieren möchtest. Auch wäre über die pauschale Beihilfe ein Zuschuss zu einer Vollversicherung in der PKV möglich.

Du hast nun die Wahl zwischen einer Kombination aus Beihilfe und PKV, einer Mitgliedschaft in der GKV und/oder der Inanspruchnahme der pauschalen Beihilfe zu einer Vollversicherung in der GKV oder PKV. Jede Option hat ihre Vor- und Nachteile und es ist wichtig, dass du die für dich passende Absicherungsform auswählst. Speziell mit der HUK besteht zudem ein sog. Rahmenvertrag, über den ihr als Mitglied 2% Rabatt auf eure mtl. Kosten für die PKV erhaltet. Sowohl wir als DSTG als auch unsere Partner stehen dir für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Vorteile einer DSTG-Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft bei der DSTG bietet Euch umfassende Vorteile. Ihr erhaltet rechtliche Unterstützung in arbeits- und beamtenrechtlichen Fragen und habt Zugang zu exklusiven Weiterbildungsangeboten, die Euch bei der beruflichen Weiterentwicklung helfen.

Ein starkes Netzwerk von Kolleginnen und Kollegen aus Bremen und ganz Deutschland steht Euch ebenfalls zur Verfügung, was den Austausch von Erfahrungen und die Erweiterung Eures beruflichen Netzwerks erleichtert. Zudem verhandeln wir Tarifverträge, die Eure Arbeitsbedingungen regeln, und informieren Euch regelmäßig über aktuelle Entwicklungen.

Durch unsere E-Mails und die Mitgliederzeitschrift „DSTG informiert“ bleibt Ihr stets über neue Entwicklungen und interessante Veranstaltungen auf dem Laufenden. Der Beitrittsprozess ist einfach, und alle notwendigen Informationen findet Ihr auf unserer Webseite.

Wir organisieren regelmäßig Veranstaltungen zur Vernetzung und zum Austausch unter den Mitgliedern, die Euch helfen, Euer berufliches Netzwerk auszubauen und gegenseitige Unterstützung zu bieten.

Für weitere Details und zur Anmeldung besucht bitte unsere Webseite. Wir freuen uns, Euch als neues Mitglied begrüßen zu dürfen!

Personalräte – Eure Vertretung vor Ort

Als neue Kolleginnen und Kollegen fragt Ihr Euch vielleicht, wie sich die Aufgaben der Personalräte und der Gewerkschaft unterscheiden und wie sie sich ergänzen. Beide Institutionen spielen eine entscheidende Rolle bei der Vertretung Eurer Interessen, jedoch auf unterschiedliche Weise und in verschiedenen Bereichen.

Die Personalräte sind Eure direkte Vertretung am Arbeitsplatz. Sie agieren in erster Linie nach innen, das heißt innerhalb der Behörde oder der Dienststelle. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle zu vertreten. Das betrifft beispielsweise Themen wie die Mitbestimmung bei personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten, die Überwachung der Einhaltung von Tarifverträgen und Dienstvereinbarungen sowie die Beratung bei individuellen Fragen oder Problemen am Arbeitsplatz. Der Personalrat sorgt dafür, dass Eure Rechte im Arbeitsalltag gewahrt bleiben und setzt sich dafür ein, dass Entscheidungen in der Dienststelle im Sinne der Beschäftigten getroffen werden.

Die Gewerkschaft, in unserem Fall die DSTG, geht über die interne Vertretung hinaus und agiert auch nach außen hin. Das bedeutet, dass wir als Gewerkschaft nicht nur innerhalb der Dienststelle für Eure Rechte eintreten, sondern auch auf höherer Ebene aktiv sind. Ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit ist die Aushandlung von Tarifverträgen, wie beispielsweise des Tarifvertrags der Länder (TV-L), der die Arbeitsbedingungen, Gehälter und weitere zentrale Punkte für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst regelt. Diese Verhandlungen führen wir auf Landes- und Bundesebene mit den Arbeitgebern.

Darüber hinaus kann die Gewerkschaft politische Forderungen stellen und in der Öffentlichkeit auftreten. Wir nutzen Pressemitteilungen und öffentliche Kampagnen, um auf Missstände aufmerksam zu machen und politischen Druck auszuüben. So können wir beispielsweise den Senat kritisieren oder uns für bessere Arbeitsbedingungen, faire Gehälter und gerechte Tarife stark machen. Dies ist eine zentrale Aufgabe, die nur die Gewerkschaft übernimmt, da sie die Interessen der Beschäftigten auf politischer Ebene vertritt und dabei hilft, Rahmenbedingungen zu verbessern.

Obwohl Personalräte und Gewerkschaft unterschiedliche Aufgaben und Schwerpunkte haben, arbeiten sie eng zusammen, um die bestmögliche Unterstützung für Euch zu gewährleisten. Während der Personalrat Eure Interessen vor Ort in der Dienststelle vertritt, sorgt die Gewerkschaft dafür, dass Eure Anliegen auch auf höherer Ebene Gehör finden. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, dass Eure Arbeitsbedingungen kontinuierlich verbessert werden.

Indem Ihr Euch sowohl im Personalrat als auch in der Gewerkschaft engagiert oder unterstützt, stärkt Ihr die Vertretung Eurer eigenen Interessen – sowohl im unmittelbaren Arbeitsumfeld als auch darüber hinaus.

Kontakt und Unterstützung

Wir sind für Euch da! Egal, ob Ihr Fragen habt, Unterstützung benötigt oder einfach nur mehr über die DSTG Bremen erfahren möchtet – zögert nicht, uns zu kontaktieren. Über unser Kontaktformular könnt Ihr uns jederzeit erreichen, und wir werden uns schnellstmöglich bei Euch melden.

Nochmals herzlich willkommen bei der DSTG Bremen! Wir freuen uns darauf, Euch auf Eurem beruflichen Weg begleiten zu dürfen und stehen Euch mit Rat und Tat zur Seite.

Mit kollegialen Grüßen,
Eure DSTG Bremen