Rechtsschutz – warum? Wie funktioniert er?

Ein Unfall auf dem Weg zum Finanzamt, die ausgebliebene Beförderung, Streit um die Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle, die Nichtanerkennung einer Behinderung – die Gründe für einen Konflikt mit dem Arbeitgeber können vielfältig sein. Gerade Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber sind aber für viele ein heikles Thema. Oft scheuen sich die Betroffenen, ihre Rechte wahrzunehmen. Denn da ist die Angst, künftig Nachteile zu erleiden. Ist man gegenüber dem Dienstherrn nicht immer in einer schwächeren Position?
Nein, denn als DSTG-Mitglied hat man im Konfliktfall eine starke Organisation an seiner Seite. Der mit der Mitgliedschaft verbundene Rechtsschutz in Angelegenheiten, die mit der Arbeit zusammenhängen, garantiert eine professionelle Beratung. Er ist eine freiwillige satzungsmäßige Leistung unseres Dachverbandes, des Deutschen Beamtenbundes dbb. Die Rechtsschutzexperten des dbb kennen sich in allen dienst- und arbeitsrechtlichen Themen aus und organisieren gegebenenfalls auch anwaltliche Unterstützung. Für den Verfahrensbeistand ist allerdings Voraussetzung, dass das Verfahren hinreichende Erfolgsaussichten hat. Hat der dbb sich des Verfahrens angenommen, übernimmt er auch die notwendigen Verfahrenskosten, bis hin zu Gebühren des gegnerischen Rechtsanwalts und Kosten gerichtlich angeordneter Sachverständigengutachten. Oft kann aber bereits im Vorfeld eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.
Was ist zu tun, wenn man als DSTG-Mitglied den Rechtsschutz in Anspruch nehmen will? Wichtig ist es, rechtzeitig einen Rechtsschutzantrag bei seinem DSTG-Verband zu stellen, damit ggf. keine Fristen versäumt werden. Die DSTG vermittelt sodann den Kontakt zum zuständigen Dienstleistungszentrum des dbb.

Kontakt: rechtsschutz@dstg-bremen.de

Download des Rechtschutzformulars (.pdf)